Alles auf einen Blick

Preise

Für die Bereitstellung unserer hochwertigen Web-Anwendung entsteht eine jährliche Pflegegebühr.

Die Höhe der Pflegegebühr richtet sich gemäß der bei Nutzung gültigen Preistabelle nach den neu angelegten Bilanzen bzw. in der Nährstoffbörse nach den neu angelegten Lieferscheinen.

Alles auf einen Blick

Preise

Für die Bereitstellung unser hochwertigen Web-Anwendung entsteht eine jährliche Pflegegebühr.

Die Höhe der Pflegegebühr richtet sich gemäß der bei Nutzung gültigen Preistabelle nach den neu angelegten Bilanzen bzw. in der Nährstoffbörse nach den neu angelegten Lieferscheinen.

Wir möchten, dass du sämtliche gesetzlich geforderten Bilanzierungsformen möglichst schnell und unkompliziert erledigen kannst.

Der Zeitspareffekt wird höher, je mehr Module du nutzt. Durch Datenübernahme zwischen den Modulen und aus den Vorjahren sparst du viel Nerven und Arbeitszeit.

Diese Zeitersparnis durch näon, gemessen an deinem Stundenlohn, spart dir trotz unserer Modul-Preise mehr Geld, als wenn du auf kostenlose Insellösungen anderer Anbieter zurückgreifst.

Es werden nur tatsächlich angelegte und gerechnete Betriebe in den jeweiligen Bilanzen im abzurechnenden Zeitraum berechnet.

Keine versteckten Gebühren. Unsere Preisstruktur ist darauf ausgerichtet, fair und transparent zu sein. Du bezahlst nur das, was du auch wirklich nutzt.

Die Preise für unsere Applikationskarten findest du hier.

Modul Preis Betrieb/Jahr
Nährstoffbilanz 6 €
Betriebsobergrenze 6 €
Stoffstrombilanz 6 €
Düngeplanung 7 €
Extra Düngeplanung (Wasserschutz) 2,85 €
QFN, Humusbilanz, Hoftorbilanz 6 €
Ackerschlagkartei Flächenabhängig, siehe Preistabelle
Mindestpreis / Jahr 115 €

Ackerschlagkartei

Betriebsgröße Preis pro Jahr*
≤ 50 ha 69 €
51–100 ha 99 €
101–150 ha 159 €
151–250 ha 199 €
251–350 ha 249 €
351–500 ha 289 €
> 500 ha 349 €
Mindestpreis / Jahr 115 €

*zzgl. MwSt., gilt je Wirtschaftsjahr oder Kalenderjahr pro Betrieb

*Teilbetriebe werden flächenmäßig addiert

* Der Mindestpreis gilt ebenso für die in der linken Tabelle beschriebenen Module (EIN Mindestpreis)

*Die Abrechnung der Ackerschlagkartei erfolgt immer nach Abschluss des jeweiligen Bilanzjahres: Betriebe mit Kalenderjahr (KJ) erhalten die Rechnung zum 15. Januar des Folgejahres, Betriebe mit Wirtschaftsjahr (WJ) zum 15. Juli nach Ende des Wirtschaftsjahres.

Stand: 27.01.2026, Schreiben zur Umstellung und zum Gültigkeitsdatum hier klicken.

Modul Lieferschein
Maximalpreis/ Jahr Mindestpreis/ Jahr
Lieferscheine 0,69 € 5.000 € 1.000 €

Es werden nur tatsächlich angelegte und gerechnete Betriebe in den jeweiligen Bilanzen im abzurechnenden Zeitraum berechnet.

Keine versteckten Gebühren. Unsere Preisstruktur ist darauf ausgerichtet, fair und transparent zu sein. Du bezahlst nur das, was du auch wirklich nutzt.

Modul Preis Betrieb/Jahr
Nährstoffbilanz 6 €
Betriebsobergrenze 6 €
Stoffstrombilanz 6 €
Düngeplanung 7 €
Extra Düngeplanung (Wasserschutz) 2,85 €
QFN, Humusbilanz, Hoftorbilanz 0 €
Ackerschlagkartei 59 €
Mindestpreis / Jahr 115 €
Modul Nährstoffbörse
Lieferschein 0,69 €
Maximalpreis/ Jahr 5.000 €
Mindestpreis/ Jahr 1.000 €

Häufig gestellte Fragen zu Preisen

Die Abrechnung erfolgt über das bereits bestehende Statistik-Ampel-Prinzip. Grün und Rot wird abgerechnet.
Nicht gerechnete Betriebe werden über den Strich erfasst, also nicht abgerechnet.

Ja, diese erscheint auf der Rechnung für dieses Jahr, vorausgesetzt, du hast diese Bilanz neu angelegt.

Nein. Wenn du eine bestehende Bilanz überarbeitest, fallen keine Kosten an.

Sobald ein neues Bilanzjahr in näon angelegt wird (z. B. Wirtschaftsjahr 2026), wird die entsprechende Jahreslizenz automatisch aktiviert und berechnet. Eine Löschung oder Rückabwicklung ist aus buchhalterischen und organisatorischen Gründen grundsätzlich nicht vorgesehen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir versehentlich angelegte Jahre nicht mehr löschen. Dies dient der Transparenz, der einheitlichen Handhabung sowie der Vermeidung von Zusatzaufwand in Buchhaltung und Programmierung.

Wichtig für Sie: Die Jahreslizenz gilt immer pro Jahr und Betrieb, nicht pro Nutzung. Wenn das Bilanzjahr bereits aktiviert wurde, entstehen im nächsten Jahr keine erneuten Kosten – unabhängig vom Nutzungszeitpunkt.

Sie können das Jahr also ganz regulär weiterführen oder zu gegebener Zeit nahtlos anschließen, ohne doppelt zu zahlen.

Hier wird eine zusätzliche (zweite) Düngeplanung für einen Betrieb im selben Jahr angelegt.

In der Betriebsübersicht (Startbereich) des Moduls Düngeplanung können Sie einen Haken setzen bei „Wasserschutzbedarfe“.

Diese Funktion erzeugt innerhalb des Moduls eine zusätzliche, weitere, individuell anpassbare Düngebedarfsermittlung neben der gesetzlich vorgegebenen. Da dies häufig im Wasserschutz vorkommt, haben wir diese Bezeichnung hinzugefügt.

Dies verursacht bei Anlage einmalige zusätzliche Kosten nach unserer Preisliste.

Angelegte, aber gelöschte Bilanzen werden berechnet.

Ja, der Mindestpreis funktioniert wie eine Abo-Gebühr. Wenn du gar nichts oder nur sehr wenig nutzt in einem Jahr und unser Kunde bist, zahlst du den Mindestpreis. Wenn du näon doch mehrfach nutzt, verrechnen wir den Mindestpreis mit den anfallenden Gebühren. Der aktuelle Mindestpreis beträgt 115 € zzgl. MwSt. pro Jahr.

Bei Anwendern des Moduls Lieferscheine ist der Mindestpreis 1.000 € jährlich zzgl. MwSt.

Damit die Abrechnung für dich transparent bleibt, haben wir dir in deinem Zugang die Möglichkeit gegeben, in chronologischer Reihenfolge die angelegten Betriebe in den Bilanzen nachzuverfolgen.

Modul 1: Nährstoffbilanz

Modul 2: Betriebsobergrenze (170 kg N-Grenze)

Modul 3: Stoffstrombilanz

Modul 4: Düngebedarfsermittlung + Planung

Modul 5: Ackerschlagkartei

Modul 6: Humusbilanz, QFN (Gesamtbetriebliches Verwertungskonzept), Hoftorbilanz

Modul 7: Lieferscheine

Modul 8: Nährstoffeinsatz

Teilbetriebe gelten als EIN Betrieb und werden flächenmäßig addiert und gemäß Preistabelle nach Fläche abgerechnet, wenn in den Stammdaten „Betriebe“ die E-Mailadresse des Betriebes und die Anschrift identisch sind.

Nein. Egal, ob du den Betrieb einmalig in dem Jahr im Beraterzugang ODER im Landwirtzugang pflegst oder in beiden. Du zahlst nur einmalig die Gebühr.

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