Nährstoffmanagement Online

Qualifizierter Flächennachweis

Gesamtbetriebliche Nährstoffverwertbarkeit – Qualifizierter Flächennachweis (QFN)

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Qualifizierter Flächennachweis

Gesamtbetriebliche Nährstoffverwertbarkeit – Qualifizierter Flächennachweis (QFN)

Der Qualifizierte Flächennachweis oder auch die gesamtbetriebliche Nährstoffverwertbarkeit vergleicht die künftig verwertbaren Nährstoffmengen mit der im Betrieb anfallenden Wirtschaftsdüngermenge. Das bedeutet, dass der Pflanzenbedarf des Betriebes und anschließend der Nährstoffanfall der Tierproduktion ermittelt wird. Dabei sind zu berücksichtigen, ob Nährstoffe vom Feld gefahren werden, z.B Stroh, und wie viele Nährstoffe der Betrieb auf- oder abgibt. Zusätzlich wird auch die Aufnahme von organischem Dünger berücksichtigt.

Der Qualifizierte Flächennachweis überprüft, ob bei landwirtschaftlichen Bauvorhaben die im Betrieb anfallenden Wirtschaftsdünger ordnungsgemäß verwertet werden können. Damit ist der Qualifizierte Flächennachweis Verwaltungsbestandteil bei Genehmigungsverfahren nach Baurecht § 42 Abs. 2 S. 1 NBauO und Bundesimmissionsschutzgesetz § 5 Abs. 1 Nr.3 BImSchG.

Darüber hinaus ist der Qualifizierte Flächennachweis Verwaltungsbestandteil bei Import von HTK und Hähnchenmist aus den Niederlanden.

Verfügt der Betrieb bzw. die Anlage nicht über ausreichende eigene Flächen, muss sichergestellt sein, dass der Wirtschaftsdünger anhand langfristiger Verträge abgenommen und den gesetzlichen Vorschriften entsprechend verwendet wird. Bei der Berechnung der eigenen Fläche ist irrelevant, ob dies Eigentums- oder Pachtfläche ist.

Meistens werden langfristige Abgabeverträge mit anderen landwirtschaftlichen Betrieben oder mit Vermittlern geschlossen.

Neben der Standortbeurteilung dienen auch Bodenuntersuchungsergebnisse der Feststellung, ob die Fläche als Nachweisfläche geeignet ist. Sind die Böden mit Phosphat und Kali in der Gehaltsklasse F versorgt, werden diese nicht als Nachweisfläche anerkannt.

Nach der Düngeverordnung (§ 3 Abs. 6) können Böden mit einem sehr hohen Gehalt an Phosphat und Kali noch bis zur Höhe des Nährstoffentzuges der Pflanzen mit Wirtschaftsdüngern gedüngt werden. Voraussetzung hierfür ist es, dass schädliche Auswirkungen auf Gewässer nicht zu erwarten sind.

Zusätzlich kann es erforderlich sein, eine betriebsindividuelle Lagermöglichkeit in Abhängigkeit der Anbauverhältnisse Vorort und der Fruchtfolge zu bauen. Zuzüglich kann es mindestens einen Monat Sicherheitszuschlag geben aufgrund der Unbefahrbarkeit der Flächen.

Mit näon kannst du dies leicht für deinen Betrieb berechnen und anschließend für deine Unterlagen ausdrucken. Die genauen Angaben von Tierart, Stallplätzen und –tagen erlaubt eine exakte Berechnung der Nährstoffmenge nach der Düngeverordnung.

Der Qualifizierte Flächennachweis ist erfüllt, wenn der Nährstoffanfall höchstens so hoch ist, wie die verwertbare Nährstoffmenge oder wenn er diese unterschreitet. Der QFN ist aber nur so lange gültig wie sich keine wesentlichen Grundlagen der Berechnung ändern.

Nach der Düngeverordnung kann die Baubehörde nach sechs Jahren eine erneute Vorlage aktueller Bodenproben verlangen. Ist die Nährstoffversorgung der Böden höher kann ein neuer Qualifizierter Flächennachweis erforderlich sein.

Mit näon hast du deinen Qualifizierten Flächennachweis (Verwertungskonzept) im Griff und deckst die gesetzlichen Erfordernisse nach der Düngeverordnung ab.

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