By -Published On: 4. Dezember 2023-0,8 min read-Categories: Allgemein-

Wenn du Schläge neu hinzubekommst oder Flächen verpachtest, bietet dir näon nun die Möglichkeit, diese Informationen problemlos einzutragen. Unabhängig davon, ob du deinen Betrieb im Wirtschaftsjahr oder im Kalenderjahr führst, kann näon die Bedarfe der Flächen korrekt bei der Düngebedarfsermittlung und der Betriebsobergrenze von 170 kg berechnen.
Du findest diese neue Option unter „Funktionen“ im Schritt 1 – Schlagdaten. Sobald du „Bewirtschaftung im Fremdbetrieb“ auswählst, öffnet sich ein Fenster, in dem du die Kulturen auswählen kannst, die nicht deinem Betrieb zugeordnet waren und daher im Fremdbetrieb bewirtschaftet wurden. Dies ermöglicht näon, den für dich relevanten Düngebedarf in den folgenden Schritten korrekt zu berechnen.
Wichtig: Zuvor war lediglich die Funktion vorhanden, aber die entsprechende Berechnung fehlte. Diese Berechnung steht jetzt in näon zur Verfügung. Wenn du die Funktion bereits ausgewählt hattest, musst du sie erneut auswählen, damit die Berechnung durchgeführt wird.

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