By -Published On: 29. Mai 2024-1,1 min read-Categories: Allgemein-

Lieber Nutzer,

wir wollen dich darüber informieren, dass die Landwirtschaftskammer Niedersachsen diese Woche ein Infoschreiben an Betriebsinhaber verschickt, die ihre ENNI-Meldung für das Düngejahr 2023 bisher nicht oder nur teilweise erledigt haben.

Für das Düngejahr 2023 müssen laut Meldeverordnung* alle Betriebe melden, die nach der Düngeverordnung aufzeichnungspflichtig sind und ihren Sitz in Niedersachsen haben.

Die Nachmeldung muss bis zum 30. Juni 2024 erledigt sein.

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen wird etwa 5.500 Betriebsinhaber anschreiben. Je nach Grund für die Meldepflicht gibt es verschiedene Anschreiben.

Anschreiben Typ 1 geht an dich, wenn du laut Antrag Agrarförderung 2023 mindestens 15 ha Acker/Grünland oder 2 ha Gartenbaufläche bewirtschaftest. Anschreiben Typ 2 bekommst du, wenn du weniger als 15 ha bewirtschaftest, aber in deinem Düngejahr 2023 so viel Wirtschaftsdünger aufgenommen hast, dass wesentliche Nährstoffmengen pro Einzelschlag vermutet werden. Anschreiben Typ 3 erhältst du, wenn du weniger als 15 ha bewirtschaftest, aber einen Gesamt-N-Anfall von 750 kg N aus eigener Tierhaltung hast.

Alle drei Anschreiben enthalten einen Rückantwortbogen, den du nutzen solltest, um dich zu deiner Aufzeichnungs- und Meldepflicht zu äußern.

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen wird dieses Jahr keine Betriebsinhaber anschreiben, die weniger als 5 ha aufzeichnungspflichtige Fläche bewirtschaften. Aber auch wenn du weniger als 5 ha bewirtschaftest, bist du nicht von der Aufzeichnungspflicht nach § 10, Absatz 1 und 2 der Düngeverordnung befreit. Wenn du die Bagatellgrenzen nach § 10, Absatz 3 überschreitest, musst du entsprechende Unterlagen im Betrieb vorhalten.

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