By -Published On: 4. Juli 2024-0,6 min read-Categories: Düngeplanung-

Worauf ist aus rechtlicher Sicht zu achten, wenn im Herbst nach Ernte der Hauptfrucht gedüngt werden soll?

Die bereits bekannten düngerechtlichen Regeln für die Herbstdüngung bleiben weiterhin bestehen, darüber hinaus gelten in mit Nitrat belasteten (roten) Gebieten für die Herbstdüngung seit Herbst 2021 zusätzliche Vorgaben der bundesweit geltenden Düngeverordnung.

Grundsätzliche Vorgaben zur N-Düngung im Herbst
Die Sperrfrist für Stickstoff- (N-) haltige Dünger auf Ackerland beginnt mit der Ernte der letzten Hauptfrucht und endet am 31. Januar. Sie gilt für alle Düngemittel mit wesentlichem N-Gehalt (mehr als 1,5 % N i. d. Trockenmasse (TM)), also neben Gülle, Jauche, Gärrest, Geflügelkot- und Mist auch für N-Mineraldünger.

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04.07.2024

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