Von -Veröffentlicht am: 23. September 2026-1,1 Min. Lesezeit-Kategorie: Düngeplanung-

Ab dem Bilanzjahr 2027 berücksichtigt näon in Niedersachsen auch den P₂O₅-Anteil aus der Herbstdüngung. Der bereits im Herbst ausgebrachte P₂O₅-Anteil wird dabei – ähnlich wie bei der Mistdüngung – im folgenden Bilanzjahr berücksichtigt.

 

🟠 Was bewirkt der Abzug?

Wurde im Herbst des Vorjahres bereits mit P₂O₅ gedüngt, senkt näon den P₂O₅-Bedarfs- und Abfuhrwert für das Bilanzjahr 2027 um genau diesen bereits gedüngten Anteil.

 

🟣 Wo findest du den Wert?

In Schritt 3 der Düngeplanung erscheint der Wert in der Zeile „Ausnutzung aus der Herbstdüngung“.

Du kannst den Wert:

  • händisch eintragen – sowohl in der Einzel- als auch in der Sammelbuchung.
  • automatisch ermitteln lassen – über die Funktion „Stickstoff aus Herbstdüngung ermitteln“ anhand der Daten des Vorjahres.

 

🔵 Du hast 2027 bereits angelegt?

Für bereits angelegte 2027er Bilanzen wurde der Wert nicht automatisch übernommen. Du musst ihn daher händisch eintragen oder über die Funktion ermitteln lassen.

Bilanzen, die ab heute neu angelegt und mit einer Datenübernahme aus dem Vorjahr erstellt werden, berücksichtigen den Wert automatisch bei der Erstellung.

Wichtig: Wenn du nachträglich eine Düngung in der 2026er Bilanz einträgst oder änderst, muss der Wert für 2027 anschließend erneut geprüft und gegebenenfalls korrigiert werden.

 

23.09.2026

Weitere Informationen