Es gibt Neuigkeiten über das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung! Das Ganze startet am 1. März 2024 und das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG), das am 23. August 2023 veröffentlicht wurde, spielt dabei eine zentrale Rolle. Dieses Gesetz umfasst fünf verschiedene Haltungsformen, zunächst jedoch auf die Schweinemast bezogen. Es zielt darauf ab, den Umbau in die Haltungsformen Frischluftstall, Auslauf/Freiland und Bio durch ein begleitendes Bundesprogramm zu fördern. Übrigens, die EU hat dieses Programm am 30.01.2024 notifiziert. Doch was genau sind die Inhalte dieses Förderprogramms?
Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz hat fünf Haltungsformen vorgesehen:
- Stall – das ist der gesetzliche Mindeststandard.
- Stall plus Platz – hier gibt’s mehr Platz und die Buchten sind besser strukturiert. Das kommt den Kriterien der LEH-Haltungsform 2 (Initiative Tierwohl, ITW) am nächsten. Übrigens, hier ist eine Anpassung geplant, damit die Kriterien der LEH-Haltungsform 2 mit denen der staatlichen Haltungsform 2 gleichgeschaltet werden können.
- Frischluftstall – da haben die Tiere dauerhaften Kontakt zum Außenklima und auch mehr Platz.
- Auslauf/Weide – hier dürfen die Tiere draußen herumlaufen, also Auslauf- oder Freilandhaltung.
- Bio – das bedeutet, es gibt die Anerkennung nach der EU-Ökoverordnung (EU 2018/848).
Bis zum 1. August 2024 müssen übrigens alle deutschen Betriebe mit Mastschweinen ihre Haltungsform bei der zuständigen Behörde melden. Aber wer diese zuständige Behörde sein wird, ist noch nicht festgelegt worden.
Gleichzeitig wurde auch das Gesetz zur Erleichterung der baulichen Anpassung von Tierhaltungen an die Anforderungen des TierHaltKennzG beschlossen. Das soll am 1.10.2023 in Kraft treten und Erleichterungen bei der Umsetzung des Stallumbaus in die Haltungsformen 3 bis 5 bringen. Dabei sollen nicht mehr privilegierte Stallungen für den Umbau oder Ersatzneubau auf mehr Tierwohl im Außenbereich privilegiert werden.
Übrigens, begleitend dazu sollen über das Bundesprogramm zwei Richtlinien die Umsetzung erhöhter Tierwohlstandards fördern:
- investive Förderung (Start am 1. März 2024)
- Förderung der laufenden Mehrkosten (Start am 1. April 2024)
Das Ziel ist es, Um-, Ersatz- und Neubauten ohne Bestandserweiterung in die Tierhaltungsformen 3 bis 5 zu ermöglichen. Das Bundesprogramm richtet sich also an Schweinemäster, die ihre Ställe auf die Haltungsformen Frischluftstall, Auslauf/Freiland und Bio umbauen oder neu bauen wollen. Aber auch Sauenhalter, die ihre Ställe an die neuen Haltungsvorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung anpassen wollen, können davon profitieren. Es gibt allerdings verschiedene Vorgaben, die zusätzlich einzuhalten sind, um die Förderung zu erhalten. Auch Umbauten in der Ferkelaufzucht können gefördert werden, wenn bestimmte Kriterien eingehalten werden. Doppelförderungen sind übrigens ausgeschlossen – hier wird es einen Abgleich der Daten mit anderen Mittelgebern geben.
Lass mich dir noch ein paar bauliche Kriterien für die Förderung näherbringen:
- Bio: Hier reicht die Bio-Zertifizierung.
- Frischluftstall und Auslauf, Freilandhaltung: Das Außenklima muss wesentlichen Einfluss auf das Stallklima haben, es braucht tageslichtdurchlässige Flächen von 3 % der Stallgrundfläche, Buchtenstrukturierung, planbefestigten und weichen Liegebereich (maximal 7 % Perforation, Einstreu, Tiefstreu oder Komfortliegefläche), einen wärmeisolierter Rückzugsbereich, Tränken aus offener Fläche, zusätzlich eine Zapfentränke je 12 Tiere und einen Liegebereich mit ausreichender Einstreu sowie Angebot von Raufutter.
Wenn es um die Platzangebote in verschiedenen Tierhaltungsformen geht, gibt es ein paar interessante Details zu beachten.
Im Frischluftstall beispielsweise haben Ferkel, die zwischen 20 und 30 kg wiegen, eine Fläche von 0,49 m², wovon 0,18 m² für die Liegefläche reserviert sind. Für Mastschweine im Gewichtsbereich von 50 bis 110 kg beträgt die Fläche 1,3 m², wobei 0,6 m² als Liegefläche genutzt werden.
Schauen wir uns nun das Platzangebot im Auslauf an. Ferkel mit einem Gewicht zwischen 20 und 30 kg haben eine Fläche von 0,46 m² im Stall und zusätzlich 0,25 m² im Auslauf. Mastschweine im Gewichtsbereich von 50 bis 110 kg haben eine Fläche von 1 m² im Stall und weitere 0,5 m² im Auslauf.
Es gibt auch spezielle Förderkriterien für Jungsauen, Sauen und Zuchteber. Dazu gehören unter anderem eine planbefestigte, weiche oder elastisch verformbare Liegefläche in der Gruppenhaltung, eine Komfortliegefläche im Abferkelbereich sowie bestimmte Platzanforderungen und Tränken gemäß den Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung.
Betriebe können auch erweitert werden, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Bewilligungsstelle ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Auf der Seite der BLE findest Du die Richtlinien und die Antragsunterlagen.