By -Published On: 11. Oktober 2023-1 min read-Categories: Betriebsobergrenze-

In der Betriebsobergrenze ist es möglich die Flächengröße des Betriebes vorrübergehend anzupassen.

Durch diese Funktion kannst du direkt sehen, ob bei der Flächenanpassung (mehr oder weniger Fläche) der Betrieb die 170 kg N-Grenze noch/weiterhin/nicht mehr einhält.

Die Funktion findest du im Ergebnisreiter der Betriebsobergrenze. In der Zeile, in der die Fläche direkt aus Schritt 1 eingetragen wird, ist eine weiße Umrandung (Eingabefeld). Hier überschreibst du die zu berücksichtigungsfähige Fläche mit der „neuen“ Fläche. Das Programm wird nun die Berechnung der im „Ø im Betrieb je ha ausgebrachte Menge an Gesamtstickstoff“ neu ausführen.

Die eingetragene Flächengröße wird nicht gespeichert. Wird die Bilanz das nächste Mal geöffnet, befindet sich wieder die zu berücksichtigungsfähige Fläche aus Schritt 1 in dieser Zeile. Die ursprüngliche Fläche kann auch über den „Zurückpfeil“ eingetragen werden.

Wichtig: Bitte vorher prüfen, inwiefern „neue“ Flächen hier berücksichtigt werden dürfen oder nicht (Restriktionen). Auch bei Flächen, die entfallen, kann die Berechnung ggf. abweichen.

Um ein Beispiel zu sehen, klicke auf das Bild.

Das ist näon
Weitere Beiträge

Weitere Informationen