In Anlage 3 DüV werden die Mindestwerte für die Ausnutzung des Stickstoffs aus organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln im Jahr des Aufbringens festgelegt. Die Mindestwerte werden zum 01.02.2025 für bestimmte Düngemittel angepasst.
In den Anhängen der einzelnen Bundesländer (unten) können die Anrechenbarkeiten nachgesehen werden.
Was bedeutet das für dich als Anwender und was ist zu beachten?
- Stammdaten org. Düngemittel – EIGENE DATEN
Alle org. Düngemittel, die du in deinem Zugang (Organisationszugang) hinterlegt hast, sollten „archiviert“ werden. Bitte nicht löschen oder bearbeiten/überschreiben!
Durch die Archivierung bleiben die Düngemittel weiterhin in den Betrieben eingetragen. Werden die Düngemittel gelöscht, sind diese auch bei den Betrieben (Düngemittel Dokumentation) gelöscht bzw. gelöscht sobald die Berechnung neu angestoßen wird.
Wird die Anrechenbarkeit bearbeitet/überschrieben, wird dies beim neu berechnen in den Betrieben/Doku auch angepasst.
Wie kann ich ein altes Düngemittel archivieren:
Oben im Menüreiter auf Stammdaten – Organische Düngemittel drücken. Nun bist du in der Liste deiner Org. Düngemittel.
Vor dem Düngemittel einen Haken setzen und unten rechts den „Archivieren“ Knopf drücken.
Es ist möglich alle Düngemittel anzuhaken in dem ganz oben neben der Überschrift „Name“ ein Haken eingetragen wird. Dies erleichtert dir die Archivierung. Es wird immer nur die aktuelle Seite angehakt und archiviert.
Nutze die Gelegenheit und archiviere alle nicht mehr relevanten Düngemittel. So ist die Liste der eigenen Düngemittel übersichtlicher und in den Modulen die Liste auch kürzer.
Alle Düngemittel, die archiviert werden, können jederzeit nachgesehen werden oder wenn Bedarf ist, wieder aktiviert werden.
Wie lege ich ein Düngemittel mit den neuen Anrechenbarkeiten an?
Wenn du ein neues Düngemittel unter eigene Daten anlegst, wird ab 01.01.2025 die Anrechenbarkeit automatisch korrekt eingetragen. (Siehe Punkt 2. Stammdaten – Originaldaten Eintrag am Ende dieser Erklärung).
Du musst an dieser Stelle keine Anpassungen machen.
Kann ich „alte“ Düngemittel weiterhin in der DBE/ASK verwenden?
Ein Düngemittel mit den alten Anrechenbarkeiten in den Stammdaten weiterhin in der DBE/ASK verwendet, kann die Anrechenbarkeiten in der DBE/ASK überschrieben werden. Achtung: Sobald die Menge oder ähnliches nachträglich angepasst wird, wird die Anrechenbarkeit aus den Stammdaten als Grundlage wieder eingetragen. Das heißt, dass es hier schnell zu einem Fehler kommen kann.
Aus u.a. diesem Grund empfehlen wir nicht die alten Düngemittel in den Modulen zu nutzen!
- Stammdaten – Originaldaten
Wir werden ab 01.01.2025 die neuen Anrechenbarkeiten für die Bundesländer hinterlegen. Das ist einen Monat bevor die neuen Anrechenbarkeiten gültig sind.
Diese frühe Anpassung machen wir, damit Düngeplanungen usw. die im Januar schon für Februar geplant werden, die richtigen Anrechenbarkeiten bei den Düngemitteln hinterlegt haben. Das heißt, legst du ein Düngemittel ab Januar an, werden die NEUEN Anrechenbarkeiten automatisch eingetragen.
Anrechenbarkeiten der Bundesländer findest du hier:
Bei Fragen zu diesem Thema, kannst du uns jederzeit eine Mail schreiben.
02.12.2024