Die Stammdaten für das Bilanzjahr 2025 sind für Niedersachsen hinterlegt.
Bei der Düngebehörde sind unter folgendem Link, die Änderungen der Kulturen kenntlich gemacht.
Wichtig: beim Anlegen des 2025 Bilanzjahres muss das Bilanzdatum bei WJ ab 01.07.2024 oder bei KJ ab 01.01.2025 bis 30.06.2025 eingetragen sein!
Bitte beachte, dass bei den Gründüngungszwischenfrüchte und Futterzwischenfrüchte Kulturen entfallen und neue mit einer neuen Benennung hinzugekommen sind.
KJ 2025
Die Zwischenfrucht, die vor der Hauptfrucht eingetragen ist (ZWF 24/25), muss die „alte“ Bezeichnung enthalten. Die Zwischenfrucht die ggf. nach der Hauptfrucht steht, muss die „neue“ Bezeichnung enthalten. Diese ist für die spätere Meldung an Enni relevant.
Beispiel:
Futterzwischenfrucht <= 50% Leguminosen
Futterzwischenfrucht >50-75% Leguminosen
Anstatt der alten Bezeichnungen
Futterzwischenfrucht bis 30% Leguminosen
Futterzwischenfrucht 31-75% Leguminosen
Futterzwischenfrucht ohne Leguminosen