By -Published On: 20. Dezember 2023-1 min read-Categories: Allgemein, Düngeplanung-

Liebe Näon Nutzer,

wir haben euch am 13.12.2023 per Mail und auf der Startseite von Näon informiert, dass der Leguminosenanteil bei Grünlandschlägen jetzt in ENNI ein Pflichtfeld ist. Die Eingabe erfolgt in Schritt 3 der Düngeplanung für die Zeile „N-Nachlieferung aus der N-Bindung von Leguminosen“ und war somit für alle 2023 Bilanzen nachzupflegen!

Wir haben für euch diese „Nachpflege-Arbeit“ abgenommen und für alle Nutzer bzw. Betriebe, die eine 2023- und 2024-Düngeplanung bereits erstellt haben und in deren Zeile eine „0“ stand (kein Abzug), den Leguminosenanteil „Grünland mit Ertragsanteil von Leguminosen , (incl Weiden…) – 0-5%“ eingetragen. Damit hat der Schlag weiterhin in der Zeile „N-Nachlieferung aus der N-Bindung von Leguminosen“ einen Abzug von Null.

Wie bereits erwähnt wurden die Schläge mit einem Abzug (Leguminosenanteil >5%) nicht überschrieben und haben weiterhin den richtigen Wert eingetragen.

Das heißt, dass alle Schläge nun den Leguminosenanteil in der ENNI-Datei enthalten und keine Fehlermeldung bzgl. des Leguminosenanteils beim Importieren anzeigen. Du musst also keinen Leguminosenanteil mehr nachpflegen!

Wenn Du jetzt eine neue Düngeplanung erstellst, muss diese Zeile von dir eingetragen werden, um dann zukünftig in ENNI abgebildet zu werden.

20.12.2023

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