By -Published On: 6. März 2024-0,9 min read-Categories: Düngeplanung-

Es gilt gemäß §13a DüV in den ausgewiesenen nitratbelasteten Gebieten bundesweit eine Verminderung des ermittelten Stickstoffdüngebedarfs um 20 % bezogen auf den Durchschnitt der Betriebsflächen in den ausgewiesenen roten Gebieten. Die Vorgabe zur Reduktion des N-Düngebedarfs besteht nicht für Betriebe, die die 160 kg N-Grenze einhalten.

160 kg N-Grenze

Nutze den praktischen Rechner für deine Roten Gebiete, um zu schauen, ob du dir einen Abzug von 20 % Stickstoff in nitratbelasteten Gebieten sparen kannst. Dafür werden folgende Punkte berücksichtigt:

  • Maximal 80 kg N aus mineralischen Düngern.
  • Mineralische und Organische Düngung dürfen nicht über 160 kg N liegen
  • Organische Dünger müssen mit 100 % Anrechenbarkeit gerechnet werden
  • gilt über alle Kulturen auf einer Fläche im gesamten Bilanzzeitraum (Wirtschaftsjahr oder Kalenderjahr)

Der Rechner prüft deine Daten und markiert dir Überschreitungen in Rot und Unterschreitungen in Grün. Unter der Tabelle erhältst du zudem eine Aussage, ob du die 160 kg N/ha im Schnitt einhältst oder nicht. Du kannst dir diese Ansicht auch direkt ausdrucken lassen.

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