By -Published On: 20. März 2024-2 min read-Categories: Düngeplanung-

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Du hast sicherlich gehört, dass die Ampel-Koalition die geplante Novellierung des Düngegesetzes aufschiebt. Die abschließende Beratung des verschärften Düngerechts im Bundestag, die ursprünglich für Mitte März geplant war, steht nicht auf der aktuellen Tagesordnung.

Ursprünglich wollte das Bundeslandwirtschaftsministerium die Novelle bereits in der vergangenen Woche durch das Plenum bringen. Aber vor der Osterpause wird das nicht mehr passieren.

Das hat zur Folge, dass auch die geplanten strengeren Auflagen für die betriebliche Stoffstrombilanz und die Einführung eines bundesweiten Düngemonitorings vorerst auf Eis liegen. Bereits jetzt steht fest, dass der Bundesrat das neue Düngerecht bei seiner Sitzung am 26. April nicht wie geplant abschließend billigen wird, entgegen den Erwartungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums.

Der Entwurf für ein neues Düngegesetz liegt bereits seit August auf dem Tisch. Die Novelle wurde von der Koalition im August 2023 vorgelegt, und der Bundestag hat sich erstmals im Oktober des vergangenen Jahres damit befasst.

Bei einer Expertenanhörung im Bundestag im November wurden jedoch Bedenken geäußert, dass die geplante Novelle zu unnötiger Bürokratie für Landwirte führen könnte, ohne dabei einen großen Nutzen für die Umwelt zu erzielen. Ein Aspekt der Novelle ist, dass die Pflicht zur Erstellung einer Stoffstrombilanz künftig bereits ab 15 ha gelten soll, anstatt wie bisher ab 20 ha.

Einige unionsgeführte Bundesländer schlagen vor, die Stoffstrombilanzverordnung als Maßnahme zum Bürokratieabbau aus dem Düngerecht ganz zu streichen. Auch der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert, die Verpflichtung zur Erstellung einer Stoffstrombilanz im Rahmen der Novelle des Düngegesetzes zu streichen. Der Verband argumentiert, dass weder das EU-Recht eine vergleichbare Forderung stellt, noch dass die Stoffstrombilanz geeignet ist, Erkenntnisse zur Optimierung der Düngung im Sinne des Gewässerschutzes zu liefern.

Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) kritisiert die Absetzung der Beratung des Düngegesetzes im Bundestag als „herben Schlag“ für die öffentliche Wasserversorgung. Er betont die Dringlichkeit der Einführung des Düngemonitorings, um die Defizite der Düngeverordnung zu beurteilen. Ebenso moniert die Gas- und Wasserwirtschaft die Unzulänglichkeit der Stoffstrombilanzverordnung in ihrer jetzigen Form.

Der DVGW fordert, dass die zulässigen Düngemengen für landwirtschaftliche Betriebe deutlich gesenkt werden und ruft die Bundesregierung dazu auf, die Beratungen zum Düngegesetz schnellstmöglich wieder aufzunehmen.

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