By -Published On: 20. Februar 2024-0,8 min read-Categories: Düngeplanung-

Da es vermehrt Nachfragen zu der Vorgehensweise bzw. dem Umgang mit GLÖZ 8 (nicht-produktive Flächen) gekommen ist, haben wir eine Anfrage an ENNI/ Düngebehörde gesendet.

Bei der Erstellung der DBE 2024 müssen GLÖZ 8-Flächen als eigene Schläge geführt werden. Dieses Vorgehen ist in ANDI notwendig und dann für die Übertragung der Bilanz 2024 in ENNI relevant. Bitte beachte, dass du dieses jetzt schon korrekt in näon für das Bilanzjahr 2024 eingibst.

Eine andere Möglichkeit wird in ENNI nicht angeboten, weshalb wir hier leider keine Alternative anbieten können.

Folgende Antwort haben wir von der Düngebehörde erhalten:

„GLÖZ 8 Flächen – d.h. Schläge, die als Brache den Mindestanteil von nicht-produktiven Flächen bilden, müssen als eigene Schläge geführt werden, in ANDI und ENNI.“

Siehe auch Rundschreiben Nr. 014/2024 des Landvolkes Niedersachsen.

Weitere Infos zur Düngeplanung finden Sie hier (Link)

20.02.2024

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