20 % Stickstoff mehr ausbringen: Die 160 kg N-Regelung
Es gilt gemäß §13a DüV in den ausgewiesenen nitratbelasteten Gebieten bundesweit eine Verminderung des ermittelten Stickstoffdüngebedarfs um 20 % bezogen auf den Durchschnitt der Betriebsflächen in den ausgewiesenen roten [...]