By -Published On: 27. Februar 2025-0,5 min read-Categories: Allgemein, Düngeplanung-

Ab sofort sind die Nmin-Werte für Winterungen in NRW in den Stammdaten hinterlegt – mit Stichtag 25.02.2025. Wenn du in Schritt 1 die Nmin-Funktion nutzt, dann stell sicher, dass du ein Datum nach dem 25.02.2025 einträgst. Achtung: Noch nicht alle Werte sind verfügbar (Sommerung) – wir pflegen diese laufend nach der Veröffentlichung nach.

🔍 Muss ich eine bestehende DBE anpassen?
Nur, wenn der neue Jahres-Richtwert um mehr als 10 kg/ha nach oben abweicht. Das betrifft genau zwei Fälle:

1️. Leichter Boden (S, lS, sU)Winterweizen nach Halmfrucht
2️. Schwerer Boden (utL, tL, T)Winterweizen nach Halmfrucht

In allen anderen Fällen? Kein Handlungsbedarf. 😉

Bleib dran – wir halten dich auf dem Laufenden!

 

27.02.2025

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